Riester oder Rürup? Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgen will, stößt früher oder später auf diese beiden Namen. Beide Modelle werden vom Staat gefördert – aber auf völlig unterschiedliche Weise: Die Riester-Rente funktioniert über direkte Zulagen, die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) über Steuervorteile. Und die Zielgruppen könnten kaum verschiedener sein: Riester ist für Angestellte und Beamte gemacht, Rürup für Selbstständige und Gutverdiener. Dieser Vergleich erklärt ehrlich, für wen sich was lohnt – ohne Verkaufsabsicht.
Die Riester-Rente kurz erklärt
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Sie richtet sich an alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – also Angestellte und Beamte. Auch deren Ehepartner können mittelbar profitieren. Der Staat zahlt pro Jahr eine Grundzulage von 175 Euro und für jedes Kind eine Kinderzulage: 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, 185 Euro für ältere Kinder.
Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen Sparer jedes Jahr mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – abzüglich der Zulagen, maximal 2.100 Euro im Jahr. Wer wenig oder gar nichts verdient, sichert sich die Zulagen oft schon mit dem Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr. Die Beiträge lassen sich außerdem bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – für Normalverdiener ist dieser Steuereffekt allerdings meist klein.
Die wichtigste Einschränkung: Riester-Verträge sind teuer. Abschluss- und Verwaltungskosten fressen in den ersten Jahren viel Rendite, und die gesetzliche Beitragsgarantie zwingt die Anbieter zu sehr vorsichtiger Anlage. Kein Wunder, dass sich das Angebot an Riester-Produkten in den letzten Jahren deutlich verkleinert hat.
Die Rürup-Rente (Basisrente) kurz erklärt
Die Rürup-Rente – offiziell Basisrente – wurde 2005 eingeführt, ursprünglich für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Grundsätzlich kann aber jeder unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland einen Rürup-Vertrag abschließen.
Die Förderung läuft hier über die Steuer: Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden – seit 2023 zu 100 Prozent. Für 2026 liegt der geförderte Höchstbetrag bei 30.826 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare. Je höher das Einkommen und der Grenzsteuersatz, desto größer die sofortige Steuerersparnis. Dafür gibt es keine staatlichen Zulagen.
Der größte Haken: Das Geld ist fest gebunden. Eine Einmalauszahlung ist ausgeschlossen – das Guthaben wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Der Vertrag ist nicht beleihbar, und vererbbar ist er nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder (über einen Hinterbliebenenschutz).
Riester vs. Rürup: Der direkte Vergleich
| Merkmal | Riester-Rente | Rürup-Rente (Basisrente) |
|---|---|---|
| Förderprinzip | Staatliche Zulagen + kleiner Steuervorteil | Steuervorteil über Sonderausgabenabzug |
| Zielgruppe | Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, deren Ehepartner | Selbstständige, Freiberufler, Gutverdiener – grundsätzlich jeder Steuerpflichtige |
| Staatliche Zulagen | 175 € Grundzulage + 185/300 € Kinderzulage pro Jahr | Keine Zulagen |
| Max. geförderter Beitrag (2026) | 2.100 € pro Jahr | 30.826 € (Einzel) / 61.652 € (Paare) pro Jahr |
| Mindestbeitrag | 60 € pro Jahr (Sockelbeitrag) für die Zulagen | Kein gesetzlicher Mindestbeitrag, Beiträge flexibel |
| Auszahlung | Lebenslange Rente; bis zu 30 % als Einmalzahlung möglich | Nur lebenslange monatliche Rente – keine Einmalzahlung |
| Flexibilität in der Ansparphase | Beitragsfreistellung möglich; Kündigung mit Rückzahlung der Förderung | Beitragsfreistellung oder Übertragung zum neuen Anbieter möglich |
| Vererbbarkeit | Auf Ehepartner übertragbar; an Dritte nur mit Rückzahlung der Förderung | Nur an Ehepartner/kindergeldberechtigte Kinder (Hinterbliebenenschutz) |
| Besteuerung im Alter | Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen | Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen |
| Kosten | Oft hoch (Abschluss- und Verwaltungskosten) | Je nach Anbieter mittel bis hoch |
Zwei vereinfachte Rechenbeispiele
Beispiel 1: Familie mit Riester
Ein angestellter Familienvater, zwei Kinder (beide ab 2008 geboren): Er bekommt jedes Jahr 175 Euro Grundzulage plus 2 × 300 Euro Kinderzulage – also 775 Euro vom Staat, Jahr für Jahr. Dafür muss er lediglich 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen (abzüglich der Zulagen). Gerade für Familien mit Kindern ist das ein starker Hebel – vorausgesetzt, der Vertrag ist nicht zu teuer.
Beispiel 2: Selbstständiger mit Rürup
Eine selbstständige Beraterin zahlt 10.000 Euro pro Jahr in ihre Rürup-Rente. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 40 Prozent spart sie dadurch grob 4.000 Euro Einkommensteuer im Jahr – der Staat finanziert also fast die Hälfte ihrer Altersvorsorge mit. Diesen Effekt erreicht Riester bei 2.100 Euro gedeckeltem Beitrag niemals.
Beide Beispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung – Steuern hängen immer vom Einzelfall ab.
Für wen lohnt sich was? Die ehrliche Empfehlung
Riester passt, wenn Sie angestellt oder Beamter sind, besonders mit Kindern: Die Zulagen sind bei geringem Eigenbeitrag hoch, und niemand sonst bekommt sie. Kritisch prüfen sollten Sie nur die Kosten des konkreten Vertrags – die entscheiden über Gewinn oder Verlust.
Rürup passt, wenn Sie selbstständig sind oder gut verdienen und ohnehin hohe Beiträge in die Altersvorsorge stecken wollen: Der Steuerhebel ist dann deutlich größer als jede Zulage. Aber nur, wenn Sie das Geld wirklich bis zum Ruhestand liegen lassen können – Flexibilität gibt es hier nicht.
Weder noch passt, wenn Sie wenig verdienen und nicht riesterberechtigt sind, oder wenn Sie Ihr Geld flexibel verfügbar halten wollen. Dann ist ein einfacher, kostengünstiger Sparplan ohne Förderung oft die ehrlichere Lösung.
Der ehrliche Blick auf beide Modelle
Bei aller Förderung: Beide Modelle haben Schwächen, die Versicherungs- und Bankseiten gerne kleinreden. Bei Riester sind es die hohen Kosten und die mageren Renditen der konservativen Garantieprodukte. Bei Rürup ist es die totale Unflexibilität – wer das Geld vor der Rente braucht, kommt nicht ran. Und beide haben eines gemeinsam: Die Leistungen werden im Alter versteuert (nachgelagerte Besteuerung), der Steuervorteil in der Ansparphase wird also teilweise zurückgeholt.
Wichtig ist auch: Beide Modelle ergänzen die gesetzliche Rente, sie ersetzen sie nicht. Wie lange man arbeiten muss und wann der reguläre Ruhestand beginnt, ist ein eigenes Thema – einen Überblick gibt unser Artikel zum Renteneintrittsalter in Deutschland.
Blick nach vorn: Kommt das Altersvorsorgedepot?
Die Riester-Rente steht in der politischen Diskussion: Geplant ist eine Reform mit einem neuen Altersvorsorgedepot, das voraussichtlich ab 2027 starten soll – mit Förderung auch für Selbstständige und höheren Zulagen (im Gespräch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr). Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Bestehende Riester-Verträge sollen voraussichtlich förderunschädlich übertragen werden können. Wer heute neu abschließt, sollte das im Hinterkopf behalten.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Anlage- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen: Riester vs. Rürup
Kann man Riester und Rürup kombinieren?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wer zum Beispiel angestellt riestert und nebenbei als Selbstständiger zusätzlich hohe Beiträge steuerlich absetzen will, kann beide Verträge parallel führen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich die Rürup-Rente kündigen oder mir das Geld auszahlen lassen?
Nein. Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder – wenn der Anbieter es zulässt – das Guthaben zu einem neuen Anbieter übertragen. Das Geld bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden und wird dann als lebenslange Rente ausgezahlt.
Was passiert bei Kündigung eines Riester-Vertrags?
Das gilt als schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Deshalb ist eine Beitragsfreistellung – also einfach nichts mehr einzahlen und das Kapital weiterlaufen lassen – meist die bessere Alternative zur Kündigung.
Wie werden Riester- und Rürup-Renten im Alter versteuert?
Beide unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Die Leistungen werden im Ruhestand mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt von Jahr zu Jahr – für Rentner, die 2025 in Rente gingen, liegt er bei 83,5 Prozent.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente nicht?
Für Geringverdiener bringt der Steuervorteil kaum etwas, weil der Steuersatz niedrig ist. Und wer sein Geld flexibel verfügbar halten will oder muss, sollte die Finger davon lassen – das Kapital ist bis zur Rente fest gebunden.
Lohnt sich die Riester-Rente überhaupt noch?
Für Familien mit Kindern und Geringverdiener mit günstigem Vertrag: oft ja, wegen der Zulagen. Bei teuren Verträgen fressen die Kosten den Vorteil auf. Da eine Reform mit dem geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027 in der politischen Diskussion ist, lohnt sich vor einem Neuabschluss ein genauer Produktvergleich.



